Folgende Zwecke sind im Allgemeinen nicht durch die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz gedeckt:
- Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Förderung über einen längeren Zeitraum
- Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf
- Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen
- Einzelpersonen nur in besonderen Ausnahmefällen
- Politische oder religiöse Gruppen, wenn mit den Projekten ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgt werden
- Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind