Folgende Zwecke sind im Allgemeinen nicht durch die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz gedeckt:

  • Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Förderung über einen längeren Zeitraum
  • Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf
  • Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen
  • Einzelpersonen nur in besonderen Ausnahmefällen
  • Politische oder religiöse Gruppen, wenn mit den Projekten ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgt werden
  • Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind