Entscheidend für die Arbeit sind die Ideen und Vorschläge der Herzebrock-Clarholzer Bürgerinnen und Bürger.

Die Stiftungssatzung sieht als Zweck und Aufgabe der Stiftung die Förderung
• der Bildung und Erziehung,
• der Kunst und Kultur,
• der Umwelt,
• des Sports,
• des öffentlichen Gesundheitswesens,
• der Jugend- und Altenhilfe,
• der Umwelt,
• von mildtätigen Zwecken sowie
• der Wissenschaft und Forschung vor.

In allen Fällen gilt:
Die Bürgerstiftung will nicht die Arbeit vorhandener Gruppen und Institutionen oder gar staatliche Verpflichtungen ersetzen. Sie sieht in der Kooperation mit bestehenden Einrichtungen einen Ansatz zu vielen Projekten.